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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgegenstand
1.1 Der Kunde erwirbt vom Verkäufer die in der Vereinbarung bezeichnete Hardware sowie die zugehörige Anwenderdokumentation in ausgedruckter oder ausdruckbarer Form. 1.2 Sofern in der Hardware Programme fest eingespeichert sind (Firmware), sind diese nur für den vertragsgemäßen Betrieb der Hardware bestimmt; jede anderweitige Verwendung ist ausgeschlossen. Der Begriff "Hardware" schließt im folgenden solche Programme mit ein. 1.3 Die korrekte Auswahl und Dimensionierung der bestellten Hardware obliegt dem Kunden und ist dessen alleiniges Risiko. Der Verkäufer führt auf gesonderten Auftrag des Kunden und zu gesonderten Konditionen Auswahlberatungen durch. 1.4 Die Aufstellung von Geräten und Installation von Programmen durch den Verkäufer sowie die Anleitung und Schulung von Bedienungspersonal ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. 2. Lieferzeit und Lieferung 2.1 Die Hardware wird zum vereinbarten Termin geliefert. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn bis zu seinem Ablauf die Hardware das Lieferwerk / das Lager des Verkäufers oder dessen Geschäftslokal verlassen hat. 2.2 Die Lieferung erfolgt entweder durch Versand ab Werk bzw. Lager oder durch Übernahme durch den Kunden im Geschäftslokal des Verkäufers. Im Falle des Versands wird der Verkäufer entweder selbst oder durch Dritte (Hersteller oder Speditionen) die Hardware an den vereinbarten Lieferort liefern oder versenden. 2.3 Ist die vom Verkäufer geschuldete Leistung durch unvorhersehbare oder vom Verkäufer unverschuldete Umstände nicht verfügbar (z. B. durch Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen - jeweils auch bei Vorlieferanten des Verkäufers - sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung), so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er den Kunden unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit unterrichtet. Er wird in diesem Fall dem Kunden den Kaufpreis unverzüglich erstatten. 3. Mängelansprüche 3.1 Ein Mangel der Hardware liegt vor, wenn sie bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich zu der vertraglich vereinbarten Verwendung nicht eignet. 3.2 Im Falle des Auftretens von Mängeln ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung zu fordern (Nacherfüllung). Der Verkäufer wird alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen. 3.3 Die Nacherfüllung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist der Verkäufer hierzu nicht bereit oder nicht in der Lage, so ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten und, sofern dem Verkäufer ein Verschulden zur Last fällt, Schadensersatz oder Ersatz der vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. 3.4 Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren seit Übergabe der Hardware an den Kunden. 4. Haftungsbeschränkung 4.1 Der Verkäufer haftet für eigene vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen, sowie solche seiner gesetzlichen Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Regelungen. 4.2 Der Verkäufer haftet im Übrigen für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) und dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. 4.3 Die Haftung nach Ziff. 4.2 ist zudem summenmäßig auf das XXX-fache der Vergütung beschränkt, die für das Produkt geschuldet wird, für welches nach diesem Vertrag die höchste Nettovergütung zu zahlen ist. 4.4 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder sofern sich eine Ersatzpflicht aus dem Produkthaftungsgesetz ergibt. 4.5 Der Rücktritt ist bei nicht zu vertretender Pflichtverletzung ausgeschlossen. 4.6 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet der Verkäufer nur in Höhe des Aufwandes, der entsteht, wenn der Kunde regelmäßig und anwendungsadäquat Datensicherung durchführt und dadurch sicherstellt, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können.

 


 
 
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